Übernahme der Kosten für die Hebammenberatung durch die gesetzliche Krankenkasse:
Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V. Diese werden von der Hebamme oder deren Vertretung direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Leistungen, deren Umfang über die Obergrenze des Vertrags über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V hinausgehen (Überschreitung des Budgets), werden privat in Rechnung gestellt. Die Hebamme verpflichtet sich, die Leistungsempfängerin über das Erreichen der Obergrenze rechtzeitig zu informieren.
Privatpatientinnen erhalten die Rechnung von der Hebamme. Die Gebühren richten sich nach der Hebammen-Privat-Gebührenordnung von Bremen. Die Kostenerstattung von Hebammenleistungen durch private Kassen variieren z.T. stark. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Die Leistungserbringerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären. Die Hebammenrechnung ist sofort zu bezahlen. Die Leistungsempfängerin ist zur fristgerechten Zahlung verpflichtet, unabhängig von der Erstattung der Krankenversicherung bzw. der Beihilfe.
Eigenanteil für die Hebammenberatung (Kosten für die gesetzliche Versicherte):
(1) Kann keine gültige Mitgliedschaft bei der angegebenen Krankenkasse festgestellt werden, stellt die Notdiensthebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung. In diesem Falle wird entsprechend der Hebammen-Privat-Gebührenordnung Bremen der 2,2 fache Satz zuzüglich 40 Euro pauschale Verzugsgebühr in Rechnung gestellt.
(2) Gleiches gilt, wenn die Obergrenze von erstattungsfähigen Leistungen durch Inanspruchnahme mehrerer Hebammen überschritten werden. Gibt die Leistungsempfängerin dies bereits vor Vertragsabschluss bekannt, so erhält sie eine Privat-Rechnung, in Höhe des Vergütungsanspruchs für gesetzlich versicherte Frauen entsprechend dem Versorgungsvertrag nach §134a SGBV über die Versorgung mit Hebammenhilfe. Wird dies erst später bekannt, so ist die Notdiensthebamme berechtigt, den 2,2 fachen Satz zuzüglich 40 Euro pauschale Verzugsgebühr in Rechnung zu stellen.
(3) Hebammenleistungen, die mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden sollen, erfordert eine schriftliche Bestätigung der Leistungerbringung durch die Versicherte. Sollte diese nicht zeitnah erfolgen, ist Notdiensthebamme berechtigt, übernimmt die Versicherte die Kosten entsprechend der Hebammen Privat Gebührenverordnung Bremen.
Kosten des Schlafcoachings:
Schlafcoaching ist eine Leistung, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht regelhaft übernommen wird. Deshalb werden diese Kosten mit einem eigenen Gebührenpunkt in Rechnung gestellt. Das Schlafcoaching ist bindungsorientiert und artgerecht Es nimmt die Bedürfnisse des Kindes und der Eltern gleichermaßen in den Blick. Schreien lassen ist dabei keine Option! Vielmehr geht es darum, die Bedürfnisse des Kindes wahrzunehmen und zu befriedigen, damit das Kind selbstständig eine altersgemäße Schlafsituation entwickeln kann.
Kosten für die Online-Kurse:
Unsere Kurse entsprechen dem aktuellen Hebammenstand und unterscheiden sich (soweit diese dort vorgesehen sind) inhaltlich nicht von den Anforderungen des Versorgungsvertrages der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kurse können von der Notdiensthebamme nicht direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Deshalb stellt die Notdiensthebamme beim Kauf eine Rechnung aus, die die Versicherte bei ihrer Krankenkasse einreichen kann. Viele Krankenkassen übernehmen diese Kosten ganz, oder anteilig. Die Erstattung erfolgt direkt an die Versicherte.
Die Erstellung der Online-Kurse ist aufwändig und wurde von der Notdiensthebamme mit viel Liebe und Fürsorge gemacht. Die aktuellen wissenschaftlichen Leitlinien wurden berücksichtigt. Regelmäßig werden die Kurse geprüft. Änderungen in den medizinischen Leitlinien sollen berücksichtigt werden. Deshalb kann es sein, dass einzelne Module ausgetauscht werden. Dies wird jeweils vermerkt, so dass die Schwangere/Mama weiß, ob sie einzelne Module noch einmal wiederholen sollte.
Kurszeit:
Die Kurse stehen der Käuferin unterschiedlich lange zur Verfügung. Wir unterscheiden dabei zwischen Kursen, die in der Schwangerschaft relevant sind (bspw. Geburtsvorbereitungskurs) und Kursen für die Säuglingszeit (bspw. Rückbildungskurs). Kurse, die für die Schwangerschaft geeignet sind, werden bis zur Geburt frei geschaltet. Bei allen Kursen ist angegeben, wie lange der Zugang frei geschaltet ist. Der Zugang zur jeweiligen privaten Facebook-Gruppe hat keine zeitliche Befristung.
Nutzung des Online-Kurses:
Der Kauf des Kurses ermöglicht den persönlichen Zugang und erlaubt die persönliche Nutzung. Eine Weitergabe, Kopie oder Vervielfältigung ist nicht gestattet. Bei einer Zuwiderhandlung verpflichtet sich die Käuferin, den entstandenen Schaden auszugleichen. Die Käuferin haftet für die Sicherheit ihres Zugangs zu dem Online-Kurs.
Einwilligung Datenverarbeitung:
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.